Wer darf diese Petitionen, die bisher österreichische Themen betreffen, rechtswirksam unterschreiben? Ist das nur für österreichische Staatsbürger möglich oder nur für Menschen, die in Österreich wohnen oder für jeden, egal wo er wohnt und welche Staatsbürgerschaft er hat?
Prinzipiell möchten wir ÖSTERREICHISCHE Anliegen / Petitionen behandeln. Für internationale Themen gibt es andere Platformen, meistens auch thematisch spezialisiert (Umwelt, Tierschutz etc.).
Voraussetzung ist für eine parlamentarische Petition die Österreichische Staatsbürgerschaft - der Wohnsitz ist unerheblich. Bei den laufenden Petitionen ist die Österr. Staatsbürgerschaft NICHT Voraussetzung.
Manche Petitionen erfordern strengere Kriterien, diese werden aber dann bei der Petition "angefordert", wie etwa bei parlamentarischen Bürgerinitiativen.
Ich verweise hier auf http://www.parlament.gv.at/PERK/BET/PET/ wo die Besonderheiten für Petitionen erklärt sind.
Was geschieht mit den Petitionen? Haben diese Petitionen nur den Charakter eines Apells an die angesprochenen Personen bzw. Institutionen, oder haben sie auch einen gewissen rechtlichen Charakter? Falls zweites zutrifft, in welcher Weise?
Das hängt wiederum vom Inhalt der Petition ab:
Manche gehen
- an den Nationalrat
- an den Bundesrat
- an eine Gemeinde
Wenn es Gemeindesache ist.
- Die jeweiligen Adressaten sind am Beginn der jeweiligen Petition angeführt (z.B. "Die Bundesministerin für Bildung und die Bundesregierung werden aufgefordert ..." bei der Petition "Sexualaufklärung in den Schulen"). P-on wird die Listen jeweils an die verantwortlichen Personen übergeben.
LINKS:
Petitionen generell: http://www.parlament.gv.at/PERK/BET/PET/ )
Bürgerinitiativen: http://www.parlament.gv.at/PERK/BET/BII/INFOBLATT/index.shtml
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