Petition für ein faires und gerechtes Wahlrecht
Im Zusammenhang mit der Farce bei der Bundespräsidentenwahl und den letzten Landtags-wahlen im Burgenland und in der Steiermark fordert die Christliche Partei Österreichs erneut ein faires Wahlrecht bei allen Wahlen in Österreich.
Die vergangenen Wahlen zeigen, dass in Österreich dringend eine umfassende Wahlrechtsreform nötig ist. Es geht nicht um die einzelnen Ergebnisse, sondern um eine Tendenz, die eigentlich alle Demokraten in diesem Land nachdenklich stimmen müsste.
Die Wahlbeteiligung sinkt beständig. Viele Bürger nützen aus Enttäuschung über die Politik der regierenden Parteien ihr demokratisches Wahlrecht nicht mehr und verzichten auf eine Mitbestimmung in gesellschaftspolitischen Fragen.
Die Folge ist, dass vielfach nur mehr Minderheiten regieren. Ganz besonders erkennbar ist diese negative Entwicklung auf Bundesebene, wo die Regierungskoalition bei der letzten Nationalratswahl nur mehr eine Zustimmung von weniger als 38 % der Wahlberechtigten erhalten hat.
Die CPÖ fordert als wesentliche Eckpunkte einer Wahl-Rechtsreform, welche mehr Gerechtigkeit und Fairness sowie Chancengleichheit für alle Parteien bringen sollen:
- die Aufteilung der Mandate nach der erreichten Stimmenanzahl
- die Aufhebung jeder Prozenthürde
- die Möglichkeit der Briefwahl nur mehr in wenigen klar geregelten Ausnahmefällen
- die Abschaffung des Unterstützungsunterschriftensammelns, weil dies mit dem Wahlgeheimnis nicht vereinbar ist
- die Aufhebung des Klubzwanges, damit der einzelne Mandatar frei ist, die Interessen der Wähler zu vertreten
- Reduzierung der Parteienförderung aus Steuergeldern
Die Stimme jedes Wählers muss denselben Zählwert und jede Partei muss die gleiche Chance bei der Verteilung der Sitze haben. Alle Prozenthürden zur Erreichung eines Mandates sind daher verfassungswidrig und sollten aus den entsprechenden Wahlgesetzen unverzüglich beseitigt werden.
Die CPÖ erinnert an den von der Wiener Opposition im Jahr 2010 unterzeichneten Notariatsakt für eine Wahlrechtsreform nach der letzten Wiener Landtagswahl. Dieser Notariatsakt wurde von der ÖVP Wien, den Grünen und der FPÖ unterfertigt. Die derzeitige Wiener Vizebürgermeisterin Vassilakou will aber davon nichts mehr wissen, obwohl sie im Jahr 2010 ausdrücklich ein faires und transparentes Wahlrecht gefordert hat. Auch die FPÖ wünschte sich damals ein faires Mandatszuteilungsverfahren. Alle drei genannten Parteien haben sich darauf eingeschworen, dass sie ihre Forderung nach einer Wahlrechtsreform als verpflichtend ansehen, unabhängig von etwaigen Regierungsbeteiligungen.
Warum ist dieser Notariatsakt ein bloßes Papier geblieben?
Derzeit bevorzugt das Wiener Wahlrecht stimmenstarke Parteien und damit vor allem die SPÖ. Der Grund liegt in einer speziellen Berechnungsmethode, die es der SPÖ leichter macht, mehr Mandate als es das Stimmenverhältnis ergeben würde, zu erhalten.
Die SPÖ mit Bürgermeister Häupl konnte daher bei der Wahl im Jahr 2005 die absolute Mandatsmehrheit (55 Landtagssitze von 100) einheimsen, obwohl sie nur 49 % der Wählerstimmen erhielt. 2010 kam die SPÖ mit lediglich 44,34 % der Stimmen auf 49 Landtagssitze.
Solche Ergebnisse sind weder fair noch gerecht!
Die Unzulänglichkeiten der Briefwahl wurden bei den wiederholten Wahlgängen für die Bundespräsidentenwahl offenkundig und auch vom Verfassungsgerichtshof sowie von den Wahlbeobachtern der OSZE schon nach der Wahl 2010 aufgezeigt.
Die CPÖ spricht in diesem Zusammenhang auch die Parlamentswahl in Großbritannien
an. Aufgrund des absurden britischen (Mehrheits-) Wahlrechts reichten 36,9 % der Wählerstimmen für 331 Sitze (von 650) im Parlament. Die britische Unabhängigkeitspartei erreichte z.B. 12,7 % der Wählerstimmen, aber nur 1 (einen!) Parlamentssitz.
Hat so ein Wahlrecht noch mit Demokratie und Gerechtigkeit zu tun?
Und in Österreich wird von einem ähnlichen Wahlrecht geredet, weil man „klare Verhältnisse wolle und neue Parteien bzw. Kleinparteien beim Regieren eine Belastung seien“.
Jedes Mehrheitswahlrecht verschafft in ungerechter Weise einer Minderheit die absolute Mehrheit im Parlament/Landtag/Gemeinderat und dient lediglich dem Machterhalt entgegen dem Wählerwillen. Oder würde es dem Wählerwillen entsprechen, wenn ein LH Voves, LH Niessl oder auch LH Häupl absolut regieren dürfen, obwohl die Mehrheit der Wähler eine andere Politik (Partei) gewählt hat?
Die Lösung liegt in einem echten Verhältniswahlrecht auf allen Ebenen, wonach die Mandate und auch die Regierungssitze streng nach dem Stimmenergebnis, also dem Wählerwillen, zugeteilt werden. Vielfalt ist besser als Einfalt! Für jede Regierungsentscheidung genügt eine Mehrheit, sodass Minderheiten oder Einzelpersonen wichtige Entscheidungen nicht blockieren können.
Damit wären die sogenannten Koalitionsverhandlungen (= oftmals monatelanger Stillstand und Lähmung bei wichtigen Fragen) nicht mehr erforderlich, die lediglich ein Feilschen um die Machtbereiche bedeuten und deren Ergebnisse oftmals dem Wählerwillen widersprechen. Jede Regierung könnte sich unverzüglich nach einer Wahl konstituieren und mit der Arbeit für das Land und seine Menschen beginnen.
PETITION
Der Nationalrat und die Landtage werden aufgefordert, ein Wahlrecht auf allen staatlichen Ebenen (Bund, Länder, Gemeinden, EU) zu schaffen, das auf der Grundlage der österreichischen Bundesverfassung nachfolgenden Mindestforderungen entspricht:
- die Aufteilung der Mandate nach der erreichten Stimmenanzahl
- die Aufhebung jeder Prozenthürde
- die Möglichkeit der Briefwahl nur mehr in wenigen klar geregelten Ausnahmefällen
- die Abschaffung des Unterstützungsunterschriftensammelns, weil dies mit dem Wahlgeheimnis nicht vereinbar ist
- die Aufhebung des Klubzwanges, damit der einzelne Mandatar frei ist, die Interessen der Wähler zu vertreten
- Reduzierung der Parteienförderung aus Steuergeldern