PETITION: Reduzierung der Parteienförderung
DIE PARTEIEN HABEN ZU VIEL GELD ..... und können damit auch nicht verantwortungsvoll umgehen!
Der laufende Wahlkampf zeigt diese Situation wieder deutlich:
Die Kanzlerpartei gibt 500.000 Euro für eine Schmutzkübelkampagne aus, doch niemand sagt woher das Geld kommt. Aber nicht nur für solche schmutzigen Projekte fließt Geld, denn alle Parteien überbieten sich mit Großplakaten, Inseraten, Werbegeschenken, usw. Das geht natürlich sehr einfach, denn die im Parlament sitzenden Parteien erhalten ja viele Steuermillionen als "PARTEIENFÖRDERUNG".
Dieses unnötig in Wahlkämpfen verprasste GEld könnte unseren Familien in Österreich zugute kommen, welche oftmals an der Armutsgrenze leben müssen.
Viele Bürger sagen daher "NEIN" und wollen zu Recht eine "Reduzierung der Parteiförderung".
In luxuriöser Weise werden die Parteien mit Steuergeldern gefördert, im Jahr 2017 werden es insgesamt 209 Millionen Euro sein. Damit erhalten auf Kosten der Steuerzahler die Parteien, deren Klubs und ihre politischen Akademien durchschnittlich 32,6 Euro pro Stimmbürger. Gegenüber 2016 steigen die Fördergelder neuerlich an.
Die klassische Parteienförderung nach dem Parteiengesetz beträgt in Summe 142,4 Mio. Euro, dazu kommen 48,1 Mio. Euro für Parlaments- und Landtagsklubs sowie 12,5 Mio. Euro für politische Akademien. Weiters werden die Parteien auch auf Gemeindeebene gefördert.
Bundes- und Landesebene zusammengerechnet fließt am meisten Geld an ÖVP und SPÖ: Erstere kann mit 57,4 Mio. Euro rechnen, zweitere mit 55,2 Mio. Euro. Die FPÖ ist den regierenden Parteien mit 43,6 Mio. Euro allerdings bereits dicht auf den Fersen. Die Grünen erhalten in Summe 25,2 Mio. Euro, das Team Stronach 8,8 und die Neos 8,3 Mio. Euro. Nicht berücksichtig sind die zusätzlichen Gemeindemittel.
Die direkte Parteienförderung darf 22,8 Euro pro Wähler nicht überschreiten; die zusätzlichen Mittel für die Klubs und für die Akademien sind aber nicht gedeckelt.
Auch Förderungen für Vorfeldorganisationen, parteinahe Vereine sowie Fraktionsgelder der Kammern sind in dieser Zusammenstellung noch nicht berücksichtigt. In diesen Bereichen geht es aber neuerlich um Millionenbeträge, finanziert aus den Zwangsbeiträgen an die Kammern.
Die Parteienförderung des Bundes wurde 2012 verdoppelt und wird regelmäßig an die Inflation angepasst. Auch im internationalen Vergleich gilt Österreichs Parteienförderung als äußerst großzügig, um nicht verschwenderisch zu sagen.
In einer Demokratie kommt den politischen Parteien eine wichtige Aufgabe bei der politischen Willensbildung zu, weshalb eine Förderung aus öffentlichen Geldern grundsätzlich gerechtfertigt ist. Aber es dürfen nur Beträge sein, die in einem adäquaten Verhältnis zu den Leistungen der Parteien für die Gemeinschaft und damit für die Bewahrung der Demokratie stehen. Derzeit dienen die den Parteien zugeschanzten Steuergelder jedoch vor allem einer überbordenden Parteibürokratie, die mit hoch bezahlten Beratern („Spindoktoren“) einen permanenten Wahlkampf inszenieren, der lediglich der Selbstdarstellung der Parteifunktionäre dient.
Die Parteiakademien dienen wiederum hauptsächlich als Zulieferer für das ständige Hick-Hack zwischen den Parteien, kommen aber ihrer Bildungsaufgabe nur wenig nach.
Bestes Beispiel war die mangelnde Schulung der von den Parteien entsandten Mitarbeiter in den Wahlkommissionen für die Bundespräsidentenwahl.
Vorgeschlagen wird in Anlehnung an die im § 1 Abs.3 des Parteienförderungsgesetzes enthaltene Regelung eine Reduzierung der Parteienförderung auf Bundesebene, wonach künftig alle politischen Parteien für jede bei der Nationalratswahl erhaltene Stimme einen Betrag von 2,5 Euro pro Jahr bekommen. Weitere Förderungsgelder dürfen nicht gewährt werden.
Nach dem Ergebnis der NR-Wahl 2013 (4.692.907 abgegebene Stimmen) würde sich die jährliche Parteienförderung des Bundes auf 11.732.268 Euro reduzieren.
Auf Länder- und Gemeindeebene sollen gleichlautende Reglungen gelten, weil die Steuergelder im Rahmen des Finanzausgleichs auf alle Gebietskörperschaften verteilt werden.
Diese Beträge sind für die erforderliche Tätigkeit der Parteien im Interesse der Gemeinschaft mehr als ausreichend, weil alle Abgeordneten ohnedies überdurchschnittlich hohe Bezüge und Kostenersätze für Büro und Mitarbeiter erhalten.
Die Unterzeichner richten daher an den Nationalrat nachstehende
PETITION
Der Nationalrat möge die Bestimmungen des Parteienförderungsgesetzes
2012 - PartFörG dahingehend ändern, dass künftig alle politischen Parteien für jede bei der
Nationalratswahl erhaltene Stimme einen Betrag von 2,5 Euro pro Jahr bekommen.
Weitere Fördergelder dürfen nicht gewährt werden.
Auf Länder- und Gemeindeebene sollen gleichlautende Regelungen gelten, weil die Steuergelder im Rahmen des Finanzausgleichs auf alle Gebietskörperschaften verteilt werden.