Unsere Forderungen an den Bundes(verfassungs)gesetzgeber:
1 Gesetzesantrag:
Im Artikel 9a Abs.2 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) soll die umfassende Landesverteidigung um die Verpflichtung zur aktiven Friedenspolitik erweitert werden.
2. Anregung:
Der Nationalrat wird aufgefordert, den Frieden für Österreich und die Sicherheit unseres Landes durch gesetzliche Maßnahmen und aktives politisches Handeln zu gewährleisten.
Davon umfasst sind alle verteidigungspolitischen Fragen wie Waffenlieferungen, finanzielle Unterstützung, wirtschaftliche Sanktionen oder die Beteiligung österreichischer Soldaten.
Österreich setzt sich unter Wahrung der immerwährenden Neutralität gemäß den Bestimmungen des Neutralitätsgesetzes 1955 weltweit für den Frieden ein und beteiligt sich an keinen Kriegen oder kriegsfördernden Programmen.