Welchen Inhalt haben UNSERE Anliegen?
Wir möchten österreichische Anliegen in der Politik und in unserer Gesellschaft zum Thema machen.
Es kann darüber hinaus notwendig und sinnvoll sein, dass wir in Zusammenarbeit mit ausländischen Plattformen gemeinsame Europäische Bürgerinitiativen starten.
Was ist eine parlamentarische Bürgerinitiative (in Folge kurz: PI)?
Mit einer parlamentarischen Bürgerinitiative können Bürger ein konkretes Anliegen vor den Nationalrat bringen.
Welche Anliegen darf eine PI enthalten?
Eine PI darf nur ein Anliegen enthalten, für welches der Bund in die Gesetz-gebung oder Vollziehung zuständig ist.
Zum Beispiel: Arbeitsrecht, Familienrecht
Angelegenheiten, die in die Kompetenz der Gemeinde oder des Landes fallen, können nicht durch eine PI vor den Nationalrat gebracht werden. Für eine Entscheidung darüber fehlt dem Nationalrat die gesetzliche Zuständigkeit.
Zum Beispiel: Naturschutz-Recht, Fischerei-Recht
Die Zuständigkeiten sind im Österreichischen Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) festgelegt.
Wer darf diese PI unterschreiben?
Jeder österreichische Wahlberechtigte ist stimmberechtigt. Dh. es muss die österreichische Staatsbürgerschaft vorliegen. Das Wahlalter beträgt 16 Jahre.
Eine PI benötigt die Unterstützung von 500 wahlberechtigten Österreichern.
Wie sieht der Ablauf einer parlamentarischen Bürgerinitiative aus?
-
Sammeln der Unterstützungserklärungen
-
Wurden mindestens 500 Unterschriften gesammelt, so können diese der Parlamentsdirektion übergeben werden.
-
Zuerst wird die PI dem "Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen" des Nationalrats zugewiesen.
-
Ab diesem Zeitpunkt ist die PI auf der Website des Parlaments online abrufbar. Es besteht nun die Möglichkeit der PI elektronisch zuzustimmen und/oder eine Stellungnahme dazu zu machen.
Die bereits erfolgten Unterschriften (auf der Unterschriftenliste) wurden bereits gezählt. Sie müssen nicht noch einmal gemacht werden.
Eine Stellungnahme dient dazu den Nationalratsabgeordneten Ihre Beweggründe und Argumente mitzuteilen. Die Stellungnahme soll unterstreichen, wie wichtig das Thema für Sie und die Öffentlichkeit ist.
-
Nun ist der Ausschuss am Zug! Er leitet alles ein, um sich zu beraten (zu lassen). Hierfür können Stellungnahmen von Ministerien, Institutionen und Experten zum Anliegen eingeholt werden. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Es gibt aber die Möglichkeit, den Initiator der PI persönlich in den Ausschuss einzuladen. Somit kann gemeinsam über die Thematik beraten und diskutiert werden.
-
Am Ende des Ausschussverfahrens gibt es folgende Möglichkeiten:
-
Die PI kann einem anderen Ausschuss oder der Volksanwaltschaft übermittelt werden, um weiterbehandelt zu werden.
-
Sollte sich die Mehrheit des Ausschusses darüber einig sein, dass das Anliegen offenkundig ungeeignet ist, um weiter im Parlament behandelt zu werden, wird davon Abstand genommen.
-
Am Ende des Verfahrens legt der Ausschuss einen Bericht vor, welcher online zugänglich.
-
Anschließend werden die Themen der PI in der Plenarsitzung des Nationalrates debattiert. Diese ist öffentlich zugänglich.
Weiterführender Link: Die Parlamentarische Bürgerinitiative. Ein Überblick
Was ist der Unterschied zwischen einer Parlamentarischen Bürgerinitiative und einer Petition?
Um eine Petition im National- bzw. Bundesrat einzubringen, muss man auch ein Mitglied des National- oder Bundesrats sein.
Für die Politiker bieten diese Petitionen die Möglichkeit, konkrete Anliegen von Bürgern im Parlament zu behandeln.
Engagierte Bürger können Petitionen auf die Beine stellen, müssen aber in Folge die Unterstützung eines Abgeordneten erlangen.
Petitionen müssen sich ebenso wie Parlamentarischen Bürgerinitiativen auf Anliegen beziehen, für die der Bund zuständig ist.
Im Nationalrat wird das Anliegen im Ausschuss für Petitionen und Bürger-initiativen, im Bundesrat im Ausschuss ‚Für Bürgerrechte und Petitionen‘ behandelt.
Weiterführender Link: Die Petition. Ein Überblick
Was ist ein Volksbegehren?
Volksbegehren sind Gesetzesvorschläge von österreichischen Bürgern. Diese können dadurch selbst ein Gesetzgebungsverfahren im Nationalrat einleiten.
Gegenstand eines Volksbegehrens kann nur eine Angelegenheit sein, für die der Bundesgesetzgeber zuständig ist.
Eine Angelegenheit der Vollziehung oder die Änderung eines Landesgesetzes kann daher nicht mit einem Volksbegehren angeregt werden. Allerdings sind in den Verfassungen aller Bundesländer Landesvolksbegehren vorgesehen.
Volksbegehren sind rechtlich nicht bindend, d.h. die Abgeordneten beraten im Einzelfall darüber, ob ein Volksbegehren umgesetzt werden soll.
Der Ablauf eines Volksbegehrens im Überblick:
-
Anmeldung und Registrierung des Volksbegehrens
-
Sammlung von Unterstützungserklärungen (="Einleitungsverfahren")
-
Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens:
Der Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren muss von einem Promille der österreichischen Wohnbevölkerung unterstützt sein (derzeit 8.401 Personen). D.h. es sind mindestens 8.401 Unterstützungserklärungen notwendig.
-
Sammlung von Unterschriften (="Eintragungsverfahren"):
Volksbegehren müssen von mindestens 100.000 Stimmberechtigten oder von je einem Sechstel der Stimmberechtigten dreier Bundesländer unterschrieben werden, damit sie im Nationalrat behandelt werden.
Die Unterstützungserklärungen werden bei der Berechnung der Anzahl an Unterschriften miteingerechnet.
-
Behandlung des Volksbegehrens im Nationalrat
Weiterführender Links: Der Ablauf eines Volksbegehrens und Das Volksbegehren. Ein Überblick
|
Wir sind bei unserer Tätigkeit auf Spenden angewiesen, um unsere Aktivitäten fortzusetzen. Wir sind Ihnen daher sehr dankbar, wenn Sie uns mit einer Spende finanziell unter die Arme greifen! Jeder Euro fließt in die Arbeit für Transparenz und Freiheit in Österreich ein! |
|
Wenn Ihnen unsere Initiative gefällt, dann bitte helfen Sie uns dabei unseren Bekanntheitsgrad zu erweitern! |
|
Sprechen Sie unsere Themen bei Freunden und Bekannten an! |
|
Machen Sie Werbung auf den unterschiedlichsten Social-Media-Kanälen und geben Sie uns z.B. auf Facebook ein „gefällt mir“! Die passenden Links finden Sie direkt auf der Startseite unserer Initiativen! |
|
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
|