PRESSEINFORMATION ZUM VOLKSBEGEHREN
Bevollmächtigter: Dr. Rudolf GEHRING Der Art.7. (1) der Österreichischen Bundesverfassung ist wie folgt zu ergänzen: Begründung: Dieses Volksbegehren beinhaltet keine Diskussion über die Sinnhaftigkeit oder die Vor- und Nachteile einer Impfung, insbesondere gegen das Corona-Virus. Der derzeitige Inhalt des Art. 7 (1) der Bundesverfassung lautet: Eine Impfung kann nur ein Angebot sein und darf nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Es ist für jeden Menschen eine persönliche Gewissensfrage, ob er das Angebot einer Impfung annehmen will oder nicht. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit muss unbedingt gewahrt bleiben, auch für Kinder, Kranke und Alte, die für sich nicht selbst entscheiden können. Die Gewissensfreiheit ist in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgelegt und in Österreich geltendes Recht: "Gewissensfreiheit ist die Freiheit, Entscheidungen und Handlungen aufgrund des Gewissens, frei von äußerem Zwang, durchführen zu können." Auf die Einhaltung dieser Grundfreiheit hat jeder Staatsbürger ein Recht. Es steht im Raum, dass grundlegende Bürgerrechte an Zwangsimpfungen gebunden werden. Es ist auch zu befürchten, dass es in absehbarer Zeit zur „sozialen Pflicht“ wird, sich einen Chip (RFID) einsetzen zu lassen oder ständig eine Tracking-App mitzuführen. Durch die sodann mögliche lückenlose Überwachung und Kontrolle ist das Recht auf Privatsphäre nicht mehr gewährleistet. Mit der Einführung des 5G-Mobilfunknetzes werden wesentliche technische Voraussetzungen dafür geschaffen. Der elektronische „Immunitätsnachweis“ (Impfpass) wäre ein erster Schritt zur Verwirklichung eines indirekten Impfzwangs und würde einen zusätzlichen Anreiz zur missbräuchlichen Verwendung höchstpersönlicher daten liefern. Der Staat hat kein Recht, seine Bürger dazu zu zwingen, sich irgendwelche Substanzen in den Körper injizieren zu lassen, auch nicht indirekt, durch den Entzug von Grundrechten. Noch dazu, wo die Gefahren völlig unabschätzbar sind, die von dem möglichen Corona-Impfstoff ausgehen, der jetzt im Eilverfahren, womöglich ohne ausreichende Tests und klinische Studien auf den Markt gebracht werden soll. Grundrechte gelten für alle Bürger, immer und überall, gerade in Krisenzeiten und unabhängig von Immunitätsnachweisen. Es wäre eine Erpressung, die Bürger einer Zwangsimpfung unterziehen zu wollen und sie anderenfalls in ihrer Bewegungsfreiheit einzuschränken oder ihnen sonstige Zwangsmaßnahmen (Verbot des Kindergarten- oder Schulbesuchs, Verbot der Teilnahme an Gottesdiensten, Einschränkung der Reisefreiheit, oder auch Einschränkungen, bestimmte Berufe ausüben zu können, etc.) aufzuerlegen. Jedem Bürger muss es freistehen, sich impfen zu lassen. Die Gültigkeit der Grundrechte darf nicht davon abhängig gemacht werden. Bei einem Volksbegehren, das von mindestens 4% der Stimmberechtigten (ca. 250.000 Personen) unterstützt wird, sollte verpflichtend eine Volksabstimmung durchgeführt werden müssen. Vom Volksbegehren „Für Impf-Freiheit“, welches im Interesse der Bewahrung der persönlichen Grund- und Freiheitsrechte gestartet wurde, wird erwartet, dass es Anstoß zu einer grundlegenden Diskussion über die Gesundheitssicherung bei Impfungen gibt. Informationen zur Aktivierung der Handy-Signatur:
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